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Gesetzliche Zuzahlung der Krankenfahrt

Wie auch bei Ihrem Arzt oder in der Apotheke müssen Sie bei einer Krankenbeförderung einen Eigenanteil bezahlen.

Dieser beträgt maximal 10% der Fahrtkosten, mindestens jedoch € 5,- und höchstens € 10,- pro Fahrt.

Wobei es bei Serienfahrten, je nach Krankenkasse, zu einer unterschiedlichen Auslegung bezüglich des Eigenanteils kommt. So gibt es Krankenkassen die für jede Fahrt, sogar Hin- und Rückfahrt, jeweils einen Eigenanteil erheben und andere, die diesen nur für die erste und die letzte Fahrt fordern.

Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung

Eine Befreiung von der Zuzahlung können Patienten erhalten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben.

Belastungsgrenze:
Grundsatz: 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zu Lebensunterhalt.
Ausnahme: 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zu Lebensunterhalt bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind.

Auf Antrag bei der Krankenkasse werden Sie dann für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen freigestellt.

Für die Belastungsgrenze sind alle Zuzahlungen, also nicht mehr nur wie bisher die für Arznei- u. Verbandsmittel, Fahrkosten und Heilmittel, sondern auch bspw. die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- u. Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel, die bisher unberücksichtigt blieben, einzubeziehen.

Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung der 1%- oder 2%- Belastungsgrenze schon im Voraus zu erhalten.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Die Belastungsgrenze ist schneller erreicht als Sie denken.

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