Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Krankenfahrten zur ambulanten Operation

Sofern Sie ambulant operiert werden und dabei eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus vermieden wird, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten ohne vorherige Genehmigung. Die jeweiligen Vor- und Nachbehandlungen einer ambulanten OP werden ebenfalls von der Krankenkasse getragen.

Abgesehen von Ihrem gesetzlichen Eigenanteil entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Sie benötigen lediglich eine korrekt ausgefüllte Verordnung.

Zum Seitenanfang