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Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung

Fahrten zur ambulanten Behandlung (z. B. bei Ihrem Hausarzt) werden nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Folgende Ausnahmefälle werden von den Krankenkassen genehmigt:

Patienten, die mit einem grunderkrankungsbedingten Therapieschema behandelt werden, welches eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum aufweist und die Behandlung selbst oder der Krankheitsverlauf beeinträchtigen den Patienten so, dass eine Beförderung zur Verhinderung von Lebens- und Gesundheitsgefahren unerlässlich ist. Beide Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt bei:

  • Fahrten zu Dialysebehandlungen
  • Fahrten zur Strahlentherapie
  • Fahrten zur Chemotherapie

Auch andere Grunderkrankungen können unter diese Regelung fallen (z. B. MS-Patienten, Schlaganfall, Parkinson, chronische Wirbelsäulenschäden, usw.) Hier muss die ICD Schlüssel-Nr. auf der Verordnung mit angegeben sein.

Achten Sie bitte darauf, dass die Verordnung richtig ausgefüllt ist. Nur so erhalten Sie eine entsprechende Genehmigung von Ihrer Krankenkasse.

Vor dem ersten Behandlungstag müssen Sie die Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrer Krankenkasse schriftlich genehmigen lassen.

Setzen Sie sich nach Erhalt der Verordnung mit uns in Verbindung, wir beraten und unterstützen Sie gerne.

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