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Krankenfahrten bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit

Krankenfahrten in Folgen eines Arbeitsunfalls oder wenn Sie unter einer anerkannten Berufskrankheit leiden, werden von Ihrer Berufsgenossenschaft in vollem Umfang übernommen. Das bedeutet, Sie müssen keine Zuzahlung leisten und die Fahrtkosten werden ohne vorherige Genehmigung durch die Berufsgenossenschaft bezahlt.

Wichtig hierfür ist nur, dass auf der Verordnung einer Krankenbeförderung als Kostenträger Ihre Berufsgenossenschaft eingetragen ist und ein Kreuz bei „Arbeitsunfall, Berufskrankheit“ gemacht wurde.

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